Information zum Gefahrstoffrecht
Unsere Leistungen
Wer Gefahrstoffe in den Verkehr bringt, muss eine Vielzahl an verschiedenen Regeln und Gesetzen berücksichtigen. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir die spezifischen Regelungen beschaffen, interpretieren und anwenden, so dass Sie alle Auflagen einwandfrei erfüllen. So informieren wir Sie beispielsweise über die Kriterien zur Einstufung der Stoffe, über die Vorgaben der Kennzeichnungsvorschriften sowie über anwendungsspezifische Anforderungen. Dank unserer Mitarbeit in entsprechenden Gremien und Verbänden sind Sie jederzeit auf dem aktuellsten Stand der Gesetzesentwicklung.
Ihre Vorteile
- Sie werden von uns frühzeitig über bevorstehende Veränderungen im Regelwerk informiert und können so rechtzeitig reagieren. Noch nicht verabschiedete Änderungen können Sie in Ihrem Sinne beeinflussen, da wir die Interessen unserer Kunden in den jeweiligen Gremien und Institutionen vertreten.
- Sie brauchen sich nicht erst zeitaufwändig in das Gefahrstoffrecht einzuarbeiten und profitieren von unserem Know-how.
- Wir liefern Ihnen alle erforderlichen Informationen, so dass Sie sich stärker auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Unsere Stärken
Im Bereich des Gefahrstoffrechts sind wir mit den gesetzlichen Vorgaben sowie mit den Verfahrensabläufen zur Rechtsetzung bestens vertraut. Informationen über aktuelle Entwicklungen geben wir direkt an Sie weiter, denn durch unsere Mitarbeit in Gremien und Fachverbänden sind wir hinsichtlich neuster Entwicklungen zu gefahrstoffrechtlichen Regelungen und den daraus resultierenden Änderungen stets auf dem Laufenden.
Leistungsdetails
- Information über den nationalen sowie europäischen Stand der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
- Beratung zur Interpretation der Regelungen zur Einstufung sowie Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen
- Informationen zur Implementierung eines weltweit einheitlichen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems (GHS, Globally Harmonized System)
- Information über neue gesetzliche Regelungen mit Gefahrstoffbezug (Rechtsinformationen von A wie Altautoverordnung bis Z wie Zusatzstoff-Zulassungsverordnung)
- Information und Beratung zur Beschränkungsrichtlinie
- Information und Beratung zu einzelnen Chemikalienkontrollregelungen (insbesondere Rotterdamer Konvention)
